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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kosmetikstudio by Valentina Jurkovic

1.Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Verkauf von Waren („Waren“) sowie die Erbringung von Dienst- bzw. Werkleistungen („Leistung“) zwischen dem Kosmetikstudio by Valentina Jurkovic („wir“ bzw. „uns“) und ihren Kunden („Kunden“). Diesen AGB entgegenstehenden oder auch nur ergänzenden AGB des Kunden widersprechen wir ausdrücklich.

2.Vertragsabschluss, Schriftform

(1)Unsere ausgestellten Waren- und Dienstleistungsangebote sind unverbindlich, soweit nicht in einem Angebot anders beschrieben. Die Kunden können auf den von uns zur Verfügung gestellten Kommunikationswegen verbindliche Angebote für Waren übermitteln. Uns steht es frei, Angebote der Kunden abzulehnen. Dies kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Die Annahme des Angebots durch uns erfolgt auf dem vom Kunden gewählten Kommunikationsweg.

(2)Kunden können Leistungen über sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Kommunikationswege bei uns reservieren. Die Reservierung ermöglicht es dem Kunden, zum vereinbarten Termin die gewählte Leistung in Anspruch zu nehmen) Bei nicht rechtzeitiger Absage von unter 24 Stunden vor dem Termin im Rahmen der Geschäftszeiten fallen 50% des Behandlungspreises an.

(3)Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum im Einzelfall vereinbarten Vertragsinhalt sind nur gültig, wenn sie in Textform bestätigt werden. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie im Wege der Schriftform bestätigt werden.

3.Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht im Fall von Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt.

4.Gewerbliche Schutzrechte

Soweit nicht abweichend geregelt, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Kalkulationen, von uns angefertigten Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor. Solche Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht erfordert. Soweit nicht anders vereinbart, räumen wir dem Kunden an dem im Rahmen unserer Leistungen entstandenen Know-how keine Nutzungsrechte ein.

5.Leistungen, Preise

(1)Der Umfang der von uns im Einzelnen geschuldeten Waren und Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der vertraglichen Vereinbarung.

(2)Soweit keine abweichende Angabe erfolgt, verstehen sich alle Preise in Euro inklusive Mehrwertsteuer.

(3)Wir bieten den Kunden den Erwerb von Geschenkgutscheinen an, die zu einem späteren Zeitpunkt in Waren oder Leistungen eingetauscht werden können. Der Gegenwert des Gutscheins ist auf diesem vermerkt und wird, sofern er nicht vollständig genutzt wird, bei einer Ware oder Leistung um den entsprechenden Betrag reduziert.

(4)Eine Barauszahlung von Restbeträgen oder der vollständigen Gutscheinsumme ist ausgeschlossen.

6.Zahlung, Sicherheitsleistung, Aufrechnung

(1)Die vereinbarte Vergütung wird sofort nach erbrachter Leistung oder Waren – im Falle der Waren auch nach Erhalt der Rechnung – sofort fällig.

(2)Bei Verzug des Kunden ist der jeweils offene Restbetrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(3)Hält der Kunde vereinbarte Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht ein oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden so, dass begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bestehen, können wir weitere Waren oder Leistungen davon abhängig machen, dass der Kunde eine angemessene Sicherheit leistet. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, sind wir berechtigt, gegebenenfalls nach Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten.

(4)Das Zurückbehaltungsrecht ist auf Gegenansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis beschränkt.

(5)Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die entweder tituliert oder von uns anerkannt sind oder die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen wie unsere Forderung.

7.Erfüllungsort, Gefahrübergang

(1)Erfüllungsort ist Mainz

(2)Auf Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr geht auf den Kunden mit Übergabe an den Spediteur oder bei Abholung ab Firmensitz über. Ist der Kunde Verbraucher, bestimmt sich der Gefahrübergang nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung.

(3)Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache oder das Werk als abgenommen, wenn

(a) die Leistung abgeschlossen ist,

(b) wir dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben,

(c) seit der Leistung 21 Tage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Sache begonnen hat und in diesem Fall seit Leistung 14 Tage vergangen sind und

(d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines gegenüber uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache oder des Werkes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

8.Lieferfristen; höhere Gewalt; Nachfrist

(1)Soweit wir durch unverschuldete unvorhergesehene Hindernisse, z.B. Lieferengpässe unserer Lieferanten, oder höhere Gewalt an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gehindert sind, werden die vertraglich vereinbarten Fristen entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert, wenn die Beseitigung des Hindernisses für uns nur unter unzumutbarem Aufwand möglich wäre. In diesem Fall werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Frist oder einen neuen Termin mitteilen. Das Gleiche gilt, soweit Waren oder Leistungen von Dritten erbracht werden und diese aufgrund von höherer Gewalt verzögert an uns liefern oder leisten.

(2)Als höhere Gewalt gelten alle von uns und dem Kunden nicht vorhersehbaren, beeinflussbaren und nach Vertragsschluss auftretenden Umstände, einschließlich – aber nicht abschließend – Naturkatastrophen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Streik oder Aussperrung.

(3)Bei einer von uns verschuldeten Verzögerung wird die Setzung einer Nachfrist von vier Wochen als angemessen angesehen.

9.Gewährleistung

(1)Im Fall der Erbringung von Werkleistungen beschränken sich die Ansprüche des Kunden zunächst auf Mangelbeseitigung oder Neuherstellung nach unserer Wahl.

(2)Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte geltend machen.

(3)Gewährleistungsansprüche bestehen nur, sofern der Kunde die Beachtung der Betriebsanleitung und die entsprechend der Ware beigelegten Informationsblätter der Hersteller gewährleistet.

(4)Die Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich nach

a)Einem Jahr für Kunden, die Unternehmer sind;

b)Zwei Jahren für Kunden, die Verbraucher sind.

10.Haftungsbegrenzung

(1)Soweit nichts anderes vereinbart wird, haften wir, unsere Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, derer wir uns zur Vertragserfüllung bedienen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2)Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.

(3)Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir den Kunden vor Beginn der Leistung über mögliche Allergien oder Unverträglichkeiten informieren und dieser uns nicht über eine ihm bekannte Allergie oder Unverträglichkeit informiert hat.

(4)Geraten wir mit der pünktlichen Warenlieferung oder Leistung fahrlässig in Verzug, wird die Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzugs auf 5 % des Wertes der Waren oder Leistung begrenzt. Wir sind dabei berechtigt, einen geringeren Schaden des Kunden nachzuweisen.

(5)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.Eigentumsvorbehalt

(1)Die veräußerte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer Gegenforderung in Höhe des vollständigen Rechnungspreises in unserem Eigentum.

(2)Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde, der Unternehmer ist, ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn, die an uns abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in deren eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

12.Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1)Für sich unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Einschluss der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Heimatstaates eines Kunden, der Verbraucher ist und auf dessen Heimatstaat wir unsere Tätigkeit ausgerichtet haben i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 593/2008. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis gegenüber Kunden, die Kaufleute sind, ergebenden Streitigkeiten ist Würzburg. Wir sind jedoch berechtigt, Ansprüche gegen diese Kunden auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.

(2)Soweit der Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen im Falle von Werkverträgen

Die ergänzenden Regelungen finden im Falle von reinen Werkleistungen ergänzende Anwendung. Sofern im Folgenden nichts anderes geregelt ist, gelten die oben genannten Vorschriften fort.

14.Mitwirkungspflichten

(1)Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche ihm bekannten Allergien, Unverträglichkeiten und Krankheiten vor Beginn der Leistung mitzuteilen. Hierzu muss er vor dem Termin das Formblatt „Allergien/Unverträglichkeiten/Krankheiten“ ausfüllen und unterzeichnet an uns übergeben.

(2)Teilt der Kunde uns eine ihm bekannte Allergie oder Unverträglichkeit vor Beginn der Leistung nicht mit, treten die unter Ziffer 11 Abs. 3 dieser AGB genannten Haftungsbeschränkungen in Kraft.

15.Ausführungsfristen

(1)Angegebene Fristen und Termine sind stets auf Schätzungen beruhend und unverbindlich, es sei denn wir sichern die Einhaltung der Fristen ausdrücklich und schriftlich zu.

(2)In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

16.Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1)Im Fall von Leistungen hat der Kunde das Recht, den Auftrag bis zur Abnahme zu kündigen.

(2)Kündigt der Kunde, so sind wir berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung unserer Arbeitskraft mit 5 % des Umfangs der noch nicht erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde nicht im Einzelfall nachweist, dass die ersparten Aufwendungen oder die anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft höher waren.

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